G.E.L.D.Initiative

Entlohnung für Oberstufenschüler

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Erhebungsphase


Die folgenden Fragebögen veröffentlichen wir mit der Bitte um Weitergabe an die entsprechenden AdressatInnen.
Von Ihrer Mitwirkung hängen eine aussagekräftige Statistik und ein zuverlässiges Gelingen unseres Projekts ab.

Über Uns

Die G.E.L.D. Initiative

Entlohnte Bildung: Gerechter Neustart für die Oberstufe

13 Jahre besuchen Schüler eines bayerischen Gymnasiums in der Regel die Schule. Nach neun Jahren endet die Schulpflicht und so wird mindestens die Oberstufe auf freiwillig besucht, um zusätzliche Bildung und am Ende der Schulzeit das Abitur zu erreichen.

  • Für mehr Leistungsgerechtigkeit

    Finanzielle Entlohnung als bildungspolitischer Impuls

Während junge Menschen, die sich nicht für den gymnasialen Bildungsweg entscheiden, bereits im Alter von etwa 16 Jahren ihr eigenes Geld verdienen und in ihre Zukunft investieren können, erhalten Gymnasiasten der Oberstufe zwar vertiefte Bildung, können aber selten ein nennenswertes Vermögen oder Kreditwürdigkeit aufbauen, sondern befinden sich nach dem vollendeten Studium fast ein Jahrzehnt im Rückstand zu Gleichaltrigen, was ihre wirtschaftliche Situation betrifft. Das Versprechen, dieser Rückstand sei nachher durch bessere Gehälter aufzuholen, steht schon lange nur noch auf tönernen Füßen.

Dies wollen wir, die Gesellschaft für erweiterte Leistungsgerechtigkeit und Durchlässigkeit („G.E.L.D.“), ändern. Gymnasiasten der Oberstufe sollen entlohnt werden. Wir haben gesehen, wie wichtig die Kombination aus Bildung und Vermögen zusammen für unsere Gesellschaft und vor allem für ihre Zukunft ist.


  • Bildung braucht Sicherheit

    Soziale Durchlässigkeit durch monetäre Unabhängigkeit

Gebildete Menschen bringen das Land nur voran, wenn sie gleichzeitig finanziell gut aufgestellt sind. Sie können sich auf ihre Arbeit konzentrieren und sinnvolle Leistung erbringen, weil sie Jobs wählen, die ihnen voll entsprechen. G.E.L.D. sorgt auch für soziale Durchlässigkeit, weil die Eltern mit dem Ende der Schulpflicht ihre Kinder nicht mehr finanzieren müssen.

  • Investition in Bildungselite lohnt sich

    Hybrides Finanzierungsmodell aus öffentlichem Sondervermögen und privater Beteiligung

Die G.E.L.D. bezieht ihre Mittel aus verschiedenen Quellen, den Grundstock bildet ein staatliches Sondervermögen zur Erarbeitung eines Bildungsinfrastrukturreformmodells, dem eine Machbarkeitsstudie als Pilotprojekt vorausgehen soll. Dazu kommt eine wachsende Gemeinschaft von privaten Investoren aus zukunftsorientierten Industriezweigen, die eine jugendliche Bildungselite als Fachkräftepool benötigen und deshalb in unser Projekt investieren. Im Falle der Umsetzung der Reform soll der Etat in Bayern zwischen 3 und 7 Mrd. € betragen, aufgeteilt auf ca. 100.000 Oberstufenschüler (Schätzung für 2029) beträgt die Entlohnung für 3 Jahre Schulbesuch dann zwischen 30.000 und 70.000 €, wobei verschiedene sozialökonomische Gutachten im Auftrag von G.E.L.D. nahelegen, dass sich die Verteilung grob an Leistung und Elterneinkommen orientieren sollte.

Zur Standortauswahl des Pilotprojekts im Schuljahr 26/27 laufen noch Studien, die die geldgebenden Partner eng mit einbeziehen. In Umfragen wird derzeit die konkrete Ausgestaltung und ein fairer Verteilungsschlüssel für die Testphase erarbeitet.

Studien

Studienspiegel zum Projekt

"Höhere Einschreibungsraten,
höhere Motivation"

- Institut für Pädagogik zur Studie

"Verbesserte Lernleistung"



- Studie der Jugendinitiative Deutschland zur Studie

"Steigert die Selbstständigkeit"


- Bundesstatistik zur Studie

"Reduziert Fehltage"



- Institut für Lernforschung zur Studie

F.A.Q

Fragen und Antworten

Wo kann ich G.E.L.D. beantragen?

Im Dezember 2025 wird auf der Homepage die erste Bewerbungsrunde für die Zuwendungen durch G.E.L.D. freigeschaltet. Diese läuft für alle GymnasiastInnen, die die 11. Jahrgangsstufe und höher besuchen. Die genauen Modalitäten werden dann auch an gleicher Stelle öffentlich einsehbar sein.

Wie viel G.E.L.D. Steht mir zur Verfügung

Da die Investorengemeinschaft stetig wächst und auch die Modalitäten noch verhandelt werden, kann erst im Dezember 2025 genau angegeben werden wieviel Geld in welche Kanäle fließen wird. Die G.E.L.D. will eine Mindesteinmalzahlung von 30.000 Euro für das Absolvieren der Oberstufe garantieren. Darüber hinaus wollen wir Leistungsprämien und Zusatzzahlungen für wirtschaftlich benachteiligte Familien einplanen, sowie Sach- und Reisezuschüsse.

Für was darf ich G.E.L.D. verwenden?

Die garantierte Einmalzahlung („Lernpaket 1“) dient der autarken Gestaltung des Lebensunterhalts wie es auch gleichaltrigen Lehrlingen möglich ist und unterliegt somit keinen Bedingungen. Weitere Zuwendungen wie Forschungs-, Reise- oder Projektförderungen können zur Vorauszahlung beantragt und mit Belegen quittiert werden.

Muss man das G.E.L.D. zurückzahlen?

G.E.L.D. will einen Ausgleich schaffen und den wirtschaftlichen Rückstand einebnen, den Abiturienten (und deren Eltern) für vertiefte Bildung in Kauf nehmen. Um missbräuchlichen Umgang mit den Mitteln zu vermeiden, wird das Lernpaket 1 unter Vorbehalt bestimmter Leistungsbelege ausgeschüttet, deren Form noch nicht final beschlossen ist.

Muss ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?

Ja

Ist es egal wie hoch das Einkommen meiner Eltern ist?

Für einen Grundbetrag, der als Einmalzahlung zur Verfügung gestellt werden wird, ist das Einkommen der Eltern irrelevant. Darüber hinaus wird es ein Ausgleichsprogramm geben, das wirtschaftliche Herausforderungen für geringverdienende Elternteile zusätzlich einebnen soll.

Wie lange steht mir das Geld zur Verfügung?

Es wird eine einmalige Zahlung geben, um Benachteiligungen auszugleichen, die durch die Entscheidung entstehen, keine bezahlte Arbeit aufzunehmen und stattdessen die Schule zu besuchen. Ist die Zahlung genehmigt, steht sie zur freien Verfügung und ist keinem Zeitplan unterworfen.

Was passiert bei einem Schulverweis?

Die G.E.L.D. – Förderung ist kein Freifahrtschein. Wie bei einem Arbeitsverhältnis gibt es Mindestanforderungen für eine Entlohnung. Sollte ein/e Schüler/in den Schulbesuch nicht mehr gewährleisten können, wird sich G.E.L.D. vorbehalten, den entsprechenden Zeitanteil zurück zu fordern.

Darf ich nebenbei einen Minijob haben?

Nein. Der Sinn der Förderung ist, Bildung zu stärken und die geförderten von materiellen Drucksituationen zu befreien, um eine Verbesserung der Lernsituation herbeizuführen. Zusätzliche Jobs würden diesem erklärten Ziel zuwiderlaufen.

Beeinflussen meine Noten den Geldbetrag?

Vorraussichtlich wird es zusätzliche Beträge zur Grundförderung geben, die sich an den erbrachten Leistungen orientieren und so Anreize schaffen, mehr Zeit und Energie in die Schule zu investieren.

Muss ich das Geld versteuern?

Die Einmalzahlung wird aus öffentlichen Mitteln als Stipendium ohne Gegenleistung gewährt und somit nicht versteuert. Alle weiteren Förderungen unterliegen verschiedenen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die noch nicht feststehen, weil auch die Geldflüsse noch nicht letztgültig festgelegt wurden.